Fragen%20und%20Antworten%20%28FAQ%29

Im folgenden beantworten wir die wichtigsten und am meisten gestellten Fragen. Diese sollen Ihnen in erster Linie helfen abwägen zu können, ob ein Insolvenzverfahren auf Sie zutrifft und für Sie generell realisierbar ist. Sollten Sie detaillierte Fragen haben, welche sich z.B. auch auf Ihre individuelle Situation beziehen, so kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Show all / Hide all

fold faq

Was ist eine EU Insolvenz?

Eine EU Insolvenz ist eine Insolvenz, welche nach geltendem EU Recht durch einen EU Staatsbürger in jedem EU Mitgliedsstaat durchgeführt werden kann, wenn der Antragsteller nachweisen kann, im entsprechenden Land seinen Hautwohnsitz und Lebensmittelpunkt zu führen. Somit kann also ein deutscher Staatsbürger seit 2001 sein Insolvenzverfahren statt in Deutschland (Gesamtzeit ca. 7-9 Jahre) nun z.B. in England tätigen, wo das Verfahren selbst maximal 12 Monate dauert. Seit 2001 tätigen daher zehntausende EU Bürger erfolgreich ihre Insolvenz in einem anderen Mitgliedsstaat.

fold faq

Sind Änderungen im EU Insolvenzrecht zu erwarten?

Nein. Da dieses Recht ja im Zusammenhang mit der EU steht, wird es, solange es die EU gibt, auch jeder EU-Bürger im Ausland tätigen können. Die Dauer einer Insolvenz kann sich natürlich in jedem einzelnen Mitgliedsstaat ändern oder das dortige Recht angepasst werden.

fold faq

Wann kann ich eine EU Insolvenz tätigen?

Eine EU Insolvenz können Sie tätigen, wenn Sie privat verschuldet sind. Hierzu zählen z.B. Mietschulden, Schulden durch Kredite, Bürgschaften, Steuerschulden, Inanspruchnahme aus einer Geschäftsführung, Wareneinkäufe, usw.

fold faq

Welche Schulden fallen nicht unter das Insolvenzrecht ?

  • Unterhaltszahlungen
  • Schulden aus Strafurteilen
  • Schulden einer Kapitalgesellschaft
fold faq

Wann kann ich keine Insolvenz im Ausland tätigen?

  • wenn es bereits einen Insolvenzantrag gegen Sie gibt oder das Verfahren bereits läuft
  • wenn Sie in Deutschland fest angestellt sind und dort Ihrer Tätigkeit nachgehen
fold faq

Kann ich eine bestehende Insolvenz abbrechen?

Das Abbrechen einer Insolvenz ist nicht möglich. Eine Insolvenz durch Umzug ins Ausland auf das andere Land zu verlagern geht ebenfalls nicht. Wer sich in einem Insolvenzverfahren befindet, der muss dieses auch beenden. Sollte es dann zu keiner Restschuldbefreiung kommen, so kann man dann den Schritt ins Ausland gehen.

fold faq

Ab welcher Schuldensumme macht eine Insolvenz Sinn?

Die Schuldensumme sollte immer in Relation zu den Kosten, Aufwendungen und eigenen Einnahmen stehen, die mit dem Insolvenzverfahren einhergehen. Für Personen, die real und dauerhaft nach England ziehen und dort leben, macht das ganze Verfahren natürlich bereits ab einigen tausend Pfund Schulden Sinn. Wer seinen deutschen Wohnsitz beibehält und somit alle Kosten als zusätzliche Kosten betrachten muss, der sollte nach unserer Ansicht mindestens 90.000 - 120.000 £ Schulden vorweisen.

fold faq

Gibt es eine Schuldenunter- oder -obergrenze?

Nein.

fold faq

Kann ich in Raten bezahlen?

Üblicherweise werden die an uns fälligen Kostennoten sofort fällig.

fold faq

Wann kann ich den Insolvenzantrag in England stellen?

Den Antrag selbst können Sie bzw. wir mit Ihnen erst dann stellen, wenn alle notwendigen Voraussetzungen und Strukturen in England installiert sind und Sie mindestens 6 Monate einen Wohnsitz in England vorweisen können. Nach dem Ersttermin bei uns in England sollten also mindestens 6 Monate vergehen bis wir mit Ihnen den Antrag stellen können.

fold faq

Wo wird der Insolvenzantrag gestellt?

Der Insolvenzantrag wird bei dem für Ihren Wohnsitz in England zuständigen Gericht gestellt.

fold faq

Ab wann erlange ich Gläubigerschutz?

Der Gläubigerschutz beginnt mit Antragstellung bei Gericht in England. Zuvor können Sie Gläubiger jederzeit pfänden.

fold faq

Was passiert wenn ein Gläubiger Insolvenzantrag stellt?

Sofern Sie real nach England gezogen sind, gilt England als Ihr Hauptwohnsitz. Sie müssten dem Gericht mitteilen, dass Ihr Hauptwohnsitz England ist und dies entsprechend nachweisen. Kann man das, so wird der Gläubigerantrag in Deutschland abgewiesen.

fold faq

Was mache ich wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

Wenn der Gerichtsvollzieher Sie vor der Antragstellung noch in Deutschland antreffen kann und aufsucht, so müssen Sie sich mit ihm auseinandersetzen und ggf. erklären, dass sich Ihr Hauptwohnsitz in England befindet. Er kann nach wie vor Pfändungen betreiben. Nach der Antragstellung ist dies nicht mehr möglich. Dann greift der Gläubigerschutz.

fold faq

Wieviel Zeit muss ich tatsächlich in England verbringen?

Fakt ist natürlich, dass die Insolvenz für diejenigen gedacht ist, welche ihren Lebensmittelpunkt in England haben und sich somit auch die meiste Zeit dort aufhalten. Sie müssen beim Gericht an Eides statt mitteilen, dass Sie ihren Lebensmittelpunkt in England haben. Im Sinne des Grundsatzes ?Halten Sie sich an die Regeln des Landes in dem Sie leben?, sollten Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach England verlegen. Bei Gericht selbst wird auf Grundlage des Antrages entschieden. Ist dieser vollständig und glaubhaft, so wird der Antrag dort angenommen.

fold faq

Wieviele Personen dürfen in einer Wohnung in England leben?

Sie müssen die Mieter beim Makler (Letting Agent) ? es geht in England fast nichts ohne ? anmelden. Wenn Eine Wohnung oder ein Haus die entsprechende Menge an Zimmern hat, ist es wie in Deutschland durchaus möglich, mit mehreren Personen in einer Wohnung oder einem Haus zu wohnen.

fold faq

Muss ich mich in Deutschland abmelden und in England anmelden?

In Deutschland sollten Sie sich abmelden, es sei denn Sie sind z.B. wegen einer Approbation oder kassenärztliche Zulassung an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden. Viele unserer Mandanten sind Ärzte, Ingenieure, Architekten etc. und können ihre Anmeldung in Deutschland dann entsprechend begründen. In England selbst gibt es keine Meldepflicht. Die Dokumentation läuft hier über den Mietvertrag, Sozialversicherungsnummer, etc.

fold faq

Brauche ich eine Firma in England?

Nein. Ganz im Gegenteil. Während einer Insolvenz in England dürfen Sie nicht Inhaber oder Geschäftführer(Director) einer englischen Limited sein, auch nicht wenn Sie diese durch einen Treuhänder vertreten lassen. Wird also eine Gesellschaft in England benötigt, so sollte diese durch einen Geschäftspartner oder Familienmitglied betrieben werden. Eine Anstellung in England wäre natürlich hervorragend, da Sie hiermit zweifelsfrei dokumentieren können, dass Sie in England arbeiten, dort Geld verdienen und auch Sozialabgaben und Steuern(Lohnsteuern) abführen. Gerade für Personen die sich nicht dauerhaft in England aufhalten ist dies ein guter zusätzlicher Nachweis des Lebensmittelpunktes, der bei Gericht natürlich gern gesehen wird.

fold faq

Muss ich englisch sprechen können?

Viele unserer Mandanten sprechen kein oder schlechtes englisch. Wir legen es aber jeden nahe sich gerade vor der Antragstellung ein wenig der Sprache zu ermächtigen. Natürlich ist unser Service deutschsprachig. Wenn man sich häufiger in England aufhält und seinen Lebensmittelpunkt dort hat, so spricht man aber genügend Englisch.

fold faq

Was brauchen Sie von mir, damit ich eine Insolvenz tätigen kann?

Zu Beginn benötigen wir in erster Instanz nur Sie persönlich. Denn nur mit Ihnen gemeinsam können wir in England die notwendigen Strukturen schaffen. Hierzu brauchen wir Ihren Personalausweis und Reisepass der z.B. von Banken und Vermietern verlangt wird. Die Gläubigerinformationen benötigen Sie erst kurz vor Antragstellung, wenn Sie den Antrag formulieren. Originalunterlagen vom Gläubiger werden zu keinem Zeitpunkt benötigt.

fold faq

Was mache ich, wenn ich nicht mehr alle Gläubigerdaten habe?

Diese kann man bei den zuständigen Gerichten abfragen. Sollten Sie doch den ein oder anderen Gläubiger vergessen haben, so wird dieser trotzdem in das Verfahren einbezogen, so lang eine Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Sie können also bei z.B. 200.000 £ Gesamtschulden nicht den Hauptgläubiger, mit 150.000 £ vergessen.

fold faq

Wer tätigt den Antrag und wie ist der Ablauf?

Den Antrag tätigen wir je nach Art und Umfang der Beauftragung mit Ihnen direkt bei Gericht. Manche Mandanten tätigen den Antrag aber auch allein.

fold faq

Kann ein Antrag auch abgelehnt werden?

Ja das kann geschehen, wenn dieser nicht vollständig und glaubhaft ist. Bei uns kommt es zu keinen Ablehnungen, da wir nur dann mit Mandanten zu Gericht gehen, wenn wir wissen, dass der Antrag nicht abgelehnt werden kann.

fold faq

Kann das Insolvenzverfahren später noch scheitern?

Ja das kann geschehen, wenn z.B. später ersichtlich wird, dass Sie Insolvenzbetrug begangen haben und z.B. Vermögenswerte unterschlagen haben. Zudem kann der Insolvenzverwalter Antrag auf Untersuchung oder Abbruch stellen, wenn diesem nicht ordnungsgemäß zugearbeitet wird. In aller Regel (99% unserer Mandate) werden die Verfahren aber mit einer Restschuldbefreiung abgeschlossen.

fold faq

Gibt es einen Insolvenzverwalter und was gibt es zu beachten?

Mit Antragstellung in England wird Ihnen von Gericht ein Insolvenzverwalter zugeteilt, den Sie in aller Regel noch am Tag der Antragstellung zu Gesicht bekommen. Dieser ist dafür da, das Verfahren zu begleiten und eben zu verwalten. Im Zeitraum der Wohlverhaltensphase wird dieser mehrfach (ca. 2-5mal) mit Ihnen schriftlich oder telefonischen Kontakt aufnehmen. Zumeist geht es dort um die Zuarbeitung von Informationen oder die Frage ob sich Ihre finanzielle Situation geändert hat.

fold faq

Muss ich monatlich etwas an den Insolvenzverwalter bezahlen?

Dies müssen Sie nur, wenn Ihr Verdienst so hoch ist, dass dieser eine Zahlung zulässt. Einen gesetzlich festgelegten Pfändungsfreibetrag gibt es nicht. Der Insolvenzverwalter entscheidet auf Grundlage Ihrer Gesamtsituation wie hoch der monatliche Betrag sein darf der Ihnen zusteht. Üblicherweise ist dieser mindestens 1.500-2.000 £ pro Monat. Es gibt zudem keine Quote, wie in vielen anderen Ländern, die erfüllt werden muss, um überhaupt das Verfahren
bestreiten zu können.

fold faq

Wann erhalte ich das Urteil über die Restschuldbefreiung?

Wenn das Verfahren als beendet erklärt wurde und Sie restschuldbefreit sind, müssen Sie die Ausstellung des Originalurteils bei Gericht beantragen, was wir natürlich für sie tätigen können.

fold faq

Ist das Urteil in England auch in Deutschland rechtskräftig?

Ja, sobald Sie in England für restschuldbefreit erklärt wurden, sind Sie auch in Deutschland, oder wo immer Sie Schulden aufgebaut haben, schuldenfrei. Damit aber Ihre Schulden auch in Deutschland gelöscht werden, müssen Sie einen Antrag auf Löschung der Schuldnerdaten stellen und das Originalurteil aus England beifügen. Dies können auch wir für Sie tätigen.

fold faq

Ich habe noch eine Firma, wie kann ich diese weiter betreiben?

Hier gibt es diverse rechtlich unbedenkliche Möglichkeiten, die wir gern mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch erörtern können.

fold faq

Ich habe noch Vermögenswerte, was mache ich mit diesen?

Hier sind wir Ihnen gern behilflich, legale Mittel auszuschöpfen. Auf diese gehen wir aber nur in persönlichen Gespräch ein.

fold faq

Kann ich nicht auch einen Vergleich machen?

Man kann einen Vergleich tätigen, wenn man über eine entsprechende Schuldensumme und finanzielle Mittel verfügt, die einen Vergleich ermöglichen. Einige unserer Mandanten vergleichen sich mit ihren Gläubigern. Meist wird hierbei eine Quote von 3-10% erreicht. Gerade bei Gläubigern wo es sich um hohe Verbindlichkeiten handelt, lassen sich diese lieber auf einen Vergleich ein, als am Ende durch ein Insolvenzverfahren gar nichts zu erhalten. Dies gilt auch für das allseits geliebte Finanzamt.

Kontakt

Insolvenz Agentur GmbH & Co KG
Königsallee 92a
40212 Düsseldorf

Tel +49 (0) 211 54593 - 110
Fax +49 (0) 211 54593 - 111
Mob +44 (0) 77 1510 45 46

MAIL dialog@insolvenz-agentur.com

Buchtipp%3A%20Insolvenz%20in%20England

Das Buch zum Thema Insolvenz in England
Kent - Marcus Kray veröffentlicht den ultimativen Ratgeber zum Thema Insolvenz in England. Auf 50 Seiten wird in verständlicher Weise vermittelt wie eine erfolgreiche Insolvenz zu verlaufen hat und welche Dinge beachtet werden müssen.

Alle Informationen

Die Insolvenz Agentur Kent in der Presse
FAZ CNN N-TV ARD Sueddeutsche DRadio Wissen AccountancyAge WDR Welt am Sonntag
* Die Kontofunktion beinhaltet eine deutsche Bankverbindung mit eigener Kontonummer zum Empfang von Überweisungen (z.B. Gehalt, Provision oder soziale Zuwendungen). Von der Prepaid MasterCard sind Überweisungen an jede deutsche Bankverbindung möglich (z.B. Miete, Versandhaus- Rechnungen). Lastschrifteneinlösung und Lastschrifteninkasso sind zu Ihrer Sicherheit nicht möglich.